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Die Seniorensicherheitsberater informieren

Veröffentlicht am 06.11.2018


Keine Weihnachtsgeschenke an Ganoven

Es geht nun schon wieder in großen Schritten auf den Jahreswechsel
zu. Dies merkt man auch daran, dass in den Gemeindenachrichtenblättern
die Energieversorgungsunternehmen die Termine zum Ablesen
der Strom- und Wasserzähler bekannt machen. Früher waren die
„Zählerableser“ oftmals Personen, die im eigenen Wohnort bekannt
waren. Seit dies nicht mehr der Fall ist, haben es auch Ganoven
leichter, unter dem Vorwand, einer Zählerablesung in das Haus zu
kommen. In den Pressehinweisen der Energieversorger findet man
immer den Hinweis, dass man sich in Zweifelsfällen den Ausweis
des Zählerablesers zeigen lassen sollte. Wenn man dann immer noch
misstrauisch sein sollte, kann man auch den entsprechenden Energieversorger
anrufen und dort Nachfrage halten, ob der/die ZählerableserIn
mit dem entsprechenden Namen auf dem Ausweis tatsächlich
im Auftrag des Versorgers unterwegs ist. Man sollte auch immer nach
Betreten des Zählerablesers die Haustür selbst schließen, um so zu
verhindern, dass die Haustür nur angelehnt ist und dann unberechtigte
Personen in das Haus kommen könnten. Diese würden sich sehr
schnell, in der Zeit wo der Hausbewohner im Keller am Zähler ist, mit
Geld und/oder Schmuck versorgen.


Falsche Spendensammler
Genauso wie falsche Zählerableser unterwegs sind, muss in den
nächsten beiden Monaten auch mit falschen Spendensammlern
gerechnet werden. Mit den nachfolgenden Hinweisen soll ausdrücklich
nicht die Spendenbereitschaft beeinträchtigt werden. Man sollte
aber wissen, dass für die Durchführung von Haus- und Straßensammlungen
Genehmigungen der Gemeinden oder des Landratsamtes
(hier bei Sammlungen in mehreren Gemeinden) notwendig sind.
Anerkannte gemeinnützige und soziale Einrichtungen beantragen
und bekommen diese Genehmigungen. Die von diesen Einrichtungen
beauftragten Personen führen auch eine derartige Genehmigungsdurchschrift
mit. Sollte am also beim Auftreten von Spendensammlern,
die einem zudem noch unbekannt sind, Bedenken über die
ordnungsgemäße Verwendung der erbetenen Spenden bekommen,
kann man sich ruhig die notwendige Spendengenehmigung vorzeigen
lassen. Kann eine derartige Genehmigung nicht vorgezeigt werden,
besteht der Verdacht des versuchten Betruges und man sollte
die Polizei informieren.
Für weitere Informationen (auch für Vereine und Gruppen) stehen die
Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Nohfelden Dietmar Böhmer
(Tel. 06852 1415) und Norbert Lesch (Tel. 06852 7578) zur Verfügung.

Quelle: Nohfelder Nachrichtenblatt