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Foto: lichtkunst.73/ pixelio.de
Wohnen am Bostalsee in ruhiger Lage mit Urlaubsfeeling
Die Gemeinde Nohfelden erschließt zur Zeit neue Bauplätze in Gonnesweiler.
Interessenten können sich gerne bei der Gemeinde informieren (Tel: 06852 885 0).
Aktuelle Bauplätze in Gonnesweiler und der Gemeinde Nohfelden: www.nohfelden.de - Bauplätze und Immobilien (hier klicken)
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Zum aktuellen Neubaugebiet:
(Artikel aus Amtsblatt, KW43, 2016):
Aufstellung eines Bebauungsplanesfür den Bereich „Niederberg“, Flur 5,Gemarkung Gonnesweiler:Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat anlässlich seiner Sitzungvom 29.09.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich„Niederberg“, Flur 5, Gemarkung Gonnesweiler, gemäß § 1 bis 4c und §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fas-sung wird vorstehender Beschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Niederberg“ erhalten.In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat beschlossen, dass dasBebauungsplanverfahren auf der Grundlage der vom PlanungsbüroagstauMWELT Gmbh, Völklingen, erarbeiteten Entwurfsplanung weiter-betrieben werden soll.Analog der vom Planungsbüro agstauMWELT Gmbh erstellten Ent-wurfsplanung soll sich der Planungsbereich über die nachfolgend auf-geführten Grundstücke erstrecken:Gemarkung Gonnesweiler:Flur 5ganze Parz.-Nrn. 87/5, 66/1 sowie Teilflächen ausParz.-Nrn. 66/2, 87/6, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95,105, 106, 107 u. 138/9Die Grenze des Geltungsbereichs ist auf dem beigefügten Lageplan ent-sprechend gekennzeichnet.Gemäß der vom Gemeinderat angenommenen Entwurfsplanung soll fürden Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein„Reines Wohngebiet“gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung die Beteiligung der Öffentlich-keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sollerfolgen unter Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungdurch Offenlegung im Rathaus der Gemeinde Nohfelden während derZeit von 2 Wochen.Nach § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB ist dieÖffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwe-cke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die fürdie Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kom-men und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zuunterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fas-sung stellt die Gemeinde Nohfelden der Öffentlichkeit die aktuelle Vor-entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Niederberg“,Flur 5, Gemarkung Gonnesweiler, unter Darstellung der allgemeinenZiele und Zwecke der Planung vor, und zwardurch Auslegung im Rathaus Nohfelden, Zimmer 1.13, in der Zeitvom Mittwoch, dem 02.11.2016, bis einschließlich Freitag, dem18.11.2016, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 10.11.2016, bis 18.00 Uhr).Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterungin der beabsichtigten Bauleitplanung gegeben.Nohfelden, den 21.10.2016gez. Andreas Veit-Bürgermeister-