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...von den Anfängen bis Heute...

Gonnesweiler war seit dem Mittelalter zweigeteilt. Die Nahe bildete die Grenze. Der größere Teil des Ortes links des Flusses gehörte zum Hochgericht Neunkirchen, während das kleinere rechts der Nahe liegende Gebiet mit dem Schwarzhof zum Hochgericht Wolfersweiler gehörte. Dieses Gebiet unterstand direkt dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken.

Gonnesweiler war als Teil des Hochgerichts Neunkirchen im Besitz:

- der Bischöfe von Verdun als Lehen an die Grafen von Veldenz

- der Herren von Oberstein (im 12.Jahrhundert)
 
- der Grafen von Veldenz (ab 1333)
 
- der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken (seit 1444) als Lehen an die Herren von Ruppersberg, als Afterlehen an
 
- die Herren von Sötern (Sitz Dagstuhl) und durch Erbgang im Hause Sötern an

- die Herren von Grohe oder Grobe

Durch weibliche Erbfolge gelangt dieser Teil des Lehens immer wieder in den Besitz anderer Familien:

 

 

- 1472: Johann von Burtscheid

- 1474: Karl von der Neuerburg

- 1567: Philipp Zand von Merl

- 1583: Philipp Georg Braun von Schmidtburg

- 1641: Johann Christoph von Schellart

- 1730: Florentius de Latre de Feignies
 
- 1780: Das gesamte Lehen geht an die Freifrau Caroline Auguste von Esebeck
 
- seit 1794 unter französischer Besatzung. Ab 1801 Ortsteil der Bürgermeisterei  Neunkirchen, Arrondissement Birkenfeld, Kanton Wadern, Departement de la Sarre.
 
- 1817 - 1918 zum Fürstentum Birkenfeld als Provinz des Großherzogtums Oldenburg

- 1833 Der Schwarzhof wird von Walhausen abgetrennt und kommt zu Gonnesweiler.
 
- 1918 - 1937 zum Landesteil Birkenfeld (des Freistaats Oldenburg)
 
- 1937 zum preußischen Landkreis Birkenfeld
 
- 1946 zum Landkreis St. Wendel im Saarland

- 1974 Ortsteil der neuen Großgemeinde Nohfelden